10 Tipps beim Autounfall, darauf sollten Sie achten!
Erstmals ist es wichtig die Ruhe zu bewahren und anschließen die Warnweste anzuziehen. Im nachhinein ist es sehr wichtig dass der Unfallort gesichert wird. Falls es Verletzte gibt, sollte Sie einen Rettungswagen alarmieren. Die Polizei anrufen. Am Unfallort bleiben und im besten Fall Fotos machen um die Beweise zu sichern.
Den Schaden der Versicherung melden. Schlau wäre es auch bei Nichtverschulden die gegnerische Versicherung zu informieren, wei die Schädiger-Versicherungen sich oft nicht innerhalb der Fristen melden.
Die Schadenmeldung sollte bei der Versicherung des Schädigers gemeldet werden, um ihre Ansprüche schnellstmöglich geldend zu machen.
(Reperaturkosten, Abschleppdiente, Sachverständiger, Anwalt, Mietwagen oder Nutzungsaufall und die Wertminderung)
Machen Sie sich keine Sorgen, den in dem Fall tritt ihre Haftpflichtversicherung in Kraft. Sie trägt die Schadensersatzansprüche des Unfallgegners. Ratsam wäre es den Schaden innerhalb weniger Tage zu melden. Entweder telefonisch oder über die Online-Formulare Ihres Versicherers.
Auch bei einem Kaskoschaden sollten Sie die Frist von einer Woche einhalten.
Alle anderen Details muss der Versicherte von seinen Verträgen entnehmen. Kaskofälle werden unterschiedlich je nach Verträgen abgewickelt.
Beauftragen Sie einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Achten Sie darauf , dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt und der Gutachter die nötige Qualifikation besitzt. Vermeiden sollten Sie definitiv die Zusammenarbeit mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Die Reparatur des Fahrzeugs oder lieber eine fiktive Abrechnung nach Gutachten -Sie lassen Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl instandsetzen. Die Kosten für die Reparatur trägt die gegnerische Versicherung. -Sie rechnen den Schaden auf Basis des erstellten Schadengutachtens ab.
In der Zwischenzeit in der Ihr Fahrzeug repariert wird oder während Sie nach einem neuen Fahrzeug suchen (bei einem Totalschaden) haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen.
Falls Sie dies nicht wollen, können Sie auch einen Nutzungsausfall geltend machen. Das ist Ihnen überlassen.
Gesetzlich gibt es leider keine festen Fristen. Im Durchschnitt geht man laut Rechtsprechung von einer Frist von 4-6 Wochen aus. Diese kann sich jedoch nach Sonderfall auch verzögern. Mit einem kompetenten gutachter sollten Sie jedoch mit einer schnellen Regulierung rechnen können.
Empfehlenswert ist ein Anruf bei der Zentale der Autoversicherer 0800 - 250 2600.Achten Sie darauf so viele Beweise wie möglich zu Sammeln. Falls eine Ermittlung des Schadenverursachers scheitert, können sich Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe wenden.